Gleichstellungsarbeit ist im Gesetz verankert (Art. 3 Abs. 2 GG; § 1 NGG; §§ 8,9 NKomVG). Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team im Referat Chancengleichheit wirken auf die Umsetzung dieser Gesetze hin, indem sie die Beseitigung von Ungleichbehandlung durch verschiedene Aktivitäten fördern.
Das Gleichstellungsbüro der Stadt München hat verschiedene Erklärfilme zur kommunalen Gleichstellungsarbeit veröffentlicht. Die Filme erläutern Grundlagen und Schlüsselbegriffe von geschlechtergerechter Verwaltungsarbeit. Diese reichen von Genderkompetenz über Gender Mainstreaming bis hin zu Genderbudgeting und richten sich an alle die sich fragen, was Gleichstellungsarbeit eigentlich ist und warum wir sie brauchen.
Mitbegründerin des autonomen Frauenhauses in Osnabrück und Bürgermedaillenträgerin.
Würdigung von Frauen, die sich im Sinne der Namensgeberin für demokratische Grundrechte und damit die Rechte von Frauen eingesetzt haben.
Frau Patricia Heller
Gleichstellungsbeauftragte, Referat Chancengleichheit
Telefon:
0541 323-4441
gleichstellungsbueronoSpam@osnabruecknoSpam.de
Stadthaus I, 7. OG
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Frau Ann Kristin Schneider
Stellv. Gleichstellungsbeauftragte, Referat Chancengleichheit
Telefon:
0541 323-4443
gleichstellungsbueronoSpam@osnabruecknoSpam.de
Stadthaus I, 7. OG
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück