Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.

Europäische Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Im Jahr 2006 wurde vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" erarbeitet. Seitdem sind die Lokal- und Regionalregierungen Europas eingeladen, die Charta zu unterzeichnen und sich damit formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen. Mit der Unterzeichnung der Charta ist die Verpflichtung verbunden, einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten – ein Maßnahmenpaket, das auf die individuelle Lage vor Ort zugeschnitten ist und die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor Ort zielgerichtet vorantreibt.

Der Rat der Stadt Osnabrück hat die Charta am 21. November 2012 unterzeichnet und damit einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit in unserer Region geleistet. Seitdem wird durch das Gleichstellungsbüro unter Beteiligung der einschlägigen regionalen frauen- und gleichstellungspolitischen Organisationen und Akteur:innen, der Fachöffentlichkeit, der Fachbereiche der Verwaltung sowie der Vertreter:innen aus der Kommunalpolitik regelmäßig ein Gleichstellungsaktionsplan erarbeitet und im entsprechenden Zeitraum umgesetzt.

Gleichstellungsaktionsplan 2021-2025

Der Gleichstellungsaktionsplan 2021 - 2025 fokussiert in seiner Neuausrichtung mit insgesamt 15 Einzelmaßnahmen auf Machbarkeit in der Umsetzung und eine gute Sichtbarkeit der erzielten Ergebnisse. Ebenso wie der vorausgehende Gleichstellungsaktionsplan deckt dessen Fortschreibung zentrale Handlungsfelder der Charta ab und treibt so die Chancengleichheit vor Ort aktiv voran.