Koordinierungsstelle Schulabsentismus

Lernort „Auszeit“
Was bedeutet Schulabsentismus?

Es bedeutet in der Übersetzung "Abwesenheit von der Schule" und steht als Sammelbegriff für unterschiedliche Facetten und Ausprägungen schulabsenten Verhaltens von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen.

Neben individuellen Hilfen gehören die außerschulischen Lernorte „Auszeit 1 und 2“ zum Angebot der Koordinierungsstelle Schulabsentismus. Die Lernorte bietet Schülerinnen und Schülern von der fünften bis zur zehnten Klassenstufe für eine begrenzte Zeit die Möglichkeit, außerhalb ihrer Regelschule ihre Schulpflicht zu erfüllen. Das Ziel in der Auszeit ist dabei, die Schülerinnen und Schüler wieder zum schulischen Lernen zu motivieren, sozial zu stabilisieren und schulische sowie berufliche Perspektiven zu entwickeln.

Die Unterstützungsmaßnahmen können je nach Erfordernis in Schule, im Elternhaus an einem außerschulischen Lernstandort (Lernort „Auszeit“) oder bedarfsentsprechend auch an anderen geeigneten Orten stattfinden.

Aus unterschiedlichen Gründen nehmen viele Kinder und Jugendliche nicht mehr am Schulunterricht teil oder bleiben der Schule ganz fern. Dieses passive oder auch aktive schulmeidende Verhalten gefährdet ganz erheblich das Erreichen eines Schulabschlusses und somit auch den Einstieg in Ausbildung und Beruf.

Hier bietet das Fall-Management der Koordinierungsstelle Schulabsentismus Osnabrück mit verbindlichen Ansprechpartnern vielfältige Unterstützung für Schüler und Schülerinnen, wie auch für Eltern und Lehrkräfte an. Die entsprechenden Maßnahmen werden je nach Bedarf unter der Prämisse aktiver Netzwerkarbeit gemeinsam mit allen an einem Fall beteiligten Personen und Fachkräften initiiert.

Die pädagogische Arbeit der Koordinierungsstelle richtet sich an betroffene Kinder und Jugendliche ab dem 5. Jahrgang bis zur letzten Klassenstufe der allgemeinbildenden Osnabrücker Schulen. Vorrangige Zielsetzung ist hierbei die Reintegration in schulische Lernprozesse und eine gelingende Vorbereitung auf den Übergang ins Arbeits- und Berufsleben.

Die möglichst passgenauen Hilfen für die beteiligten Schülerinnen und Schüler sind eng an deren individueller Lebenssituation und Befindlichkeit ausgerichtet und umfassen ein facettenreiches Angebot wie zum Beispiel:

  • Informations- und Beratungsgespräche
  • Kontaktaufnahme, Austausch, Vermittlung zu anderen Fachberatungsstellen
  • begleitende ambulante Hilfen
  • befristete Möglichkeit der Schulpflichterfüllung in einem außerschulischen Lernstandort (Lernort „Auszeit“)
  • Vermittlung zwischen allen Beteiligten Die Unterstützungsmaßnahmen können je nach Erfordernis in Schule, im Elternhaus an einem außerschulischen Lernstandort (Lernort „Auszeit“) oder bedarfsentsprechend auch an anderen geeigneten Orten stattfinden.

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