Informationen für Muslime

Auf dem Friedhof Nahne sind Bestattungen nach muslimischer Tradition möglich. Es gibt einen Raum für die rituelle Waschung sowie ein muslimisches Grabfeld.

Alle Hinweise und Informationen erhalten Sie sowohl in deutscher und englischer Sprache als auch in Türkisch und Arabisch.

Das ist möglich auf dem Nahner Friedhof: Am Nahner Friedhof, 49082 Osnabrück.

Hier wurde 2017 ein Waschraum eingerichtet, der mit einem Bestattungsfahrzeug direkt über die Zufahrt am Vorplatz des Friedhofs aus bequem erreichbar ist, ohne Treppenstufen.

Sie müssen die Waschung in der Allgemeinen Friedhofsverwaltung der Stadt Osnabrück anmelden und den Vertrag „Auftrag und Vollmacht“ für die Nutzung des Waschraumes unterschreiben. Sie können den Raum auch benutzen, wenn die Verstorbenen nicht in Osnabrück bestattet werden sollen.

Den Termin für die Waschung können Sie mit Frau Moß, Telefon: 0541 323-7940, vereinbaren: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten übernimmt Herr Hilal Zeitun die Koordination der Nutzung des Waschraums, so dass er auch am Wochenende genutzt werden kann. Die Anmeldung muss am nächsten Arbeitstag in der Friedhofsverwaltung nachgeholt werden.
 

Ansprechperson am Wochenende

Herr Hilal Zeitun
Telefon: 0152 32146965

Die Gebühr beträgt einmalig 60 Euro.

Sofern die Verstorbenen Einwohner/Einwohnerin der Stadt oder des Landkreises Osnabrück waren, steht das muslimische Gräberfeld auf dem Nahner Friedhof zur Verfügung.

Die Grabstellen und Grabstätten wurden gemeinsam mit den Moscheegemeinden der Stadt Osnabrück Richtung Mekka angelegt.

Ja, das ist möglich. Bitte beim Bestatter angeben, dass ohne Sarg bestattet werden soll.

Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz dürfen Verstorbene erst 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes bestattet werden. So ist sicher, dass Verstorbene wirklich tot sind. Die Untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen.

Es dauert oft zwei Tage, die notwendigen Papiere bei der Allgemeinen Friedhofsverwaltung abzugeben. Dazu gehören die Sterbeurkunde, die das Standesamt ausstellt, und das Formular Auftrag und Vollmacht, in das eingetragen wird, mit welchen Dienstleistungen an welchem Tag die Friedhofsverwaltung zu welchen Kosten beauftragt wird und wer die Kosten übernimmt.

Es stehen Erdreihengrabstellen, Erdwahlgrabstätten und Kindergräber zur Verfügung.

Für einen Verstorbenen über 6 Jahre beträgt die Ruhefrist nach dem Niedersächsische Bestattungsgesetz und der Friedhofssatzung der Stadt Osnabrück 20 Jahre. Kinder bis zu 6 Jahren haben eine Ruhefrist von 15 Jahren. Das heißt, dass es gesichert sein muss, dass die Verstorbenen mindestens so lange ruhen. Ein ewiges Ruherecht gibt es nicht. Die Wahlgrabstätten und Kindergräber können aber immer wieder verlängert werden.


Reihengrabstellen

Reihengrabstellen werden immer nur für eine Person für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) veräußert und können nicht verlängert werden. Diese Grabstellen werden wie alle anderen Reihengrabstellen auf den Osnabrücker Friedhöfen nach Ablauf der Ruhefrist aufgerufen (in der Zeitung und im Friedhofsschaukasten veröffentlicht) und sechs Monate später abgeräumt. Auf dieser Fläche kann es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer erneuten Belegung kommen.


Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten werden beim Ersterwerb für mindestens 25 Jahre erworben. Sie können jederzeit für mindestens zwei und maximal 99 Jahre verlängert werden. Die Familie hat die Möglichkeit, eine solche Grabstätte solange zu behalten, wie es diesen Friedhof gibt. Wahlgrabstätten können auch für mehrere Personen erworben werden.


Kindergräber

werden beim Ersterwerb für mindestens 15 Jahre veräußert. Ansonsten gelten auch für diese Gräber die Regeln wie für Wahlgrabstätten.

Erdreihengrabstelle für Muslime

Grabstelle: 1.520 Euro
Bestattungskosten: 350 Euro
Waschraum: 60 Euro
Gesamtkosten: 1.930 Euro


Wahlgrabstätte mit einer Belegung

Grabstätte: 1.850 Euro
Bestattungskosten: 440 Euro
Waschraum: 60 Euro
Gesamtkosten: 2.350 Euro


Kindergrabstelle

Grabstelle: 330 Euro
Bestattungskosten: 82 Euro
Waschraum: 60 Euro
Gesamtkosten: 472 Euro


Für den Fall, dass Sie die Trauerhalle nutzen möchten, erhöht sich die Gebühr um 142 Euro. In der Trauerhalle befindet sich ein Schild, dass die Richtung nach Mekka angibt. Christliche Bilder und Symbole können durch von Ihnen mitgebrachte Tücher während der Benutzung verhüllt werden.

Zum Herunterladen:

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