Falls Sie als pflegende Person einmal kurzzeitig verhindert sein sollten, sich um einen pflegebedürftigen Menschen zu kümmern, der bei Ihnen lebt, können Sie die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege beantragen. Dies ist möglich, wenn Sie
Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung wird gewährt, wenn
Verhinderungspflege durch eine Ersatzkraft, die ins Haus kommt, wird gewährt, wenn die Pflegeperson
Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Die Kurzzeitpflege wird (neben der Langzeitpflege) in einigen vollstationären Pflegeeinrichtungen geleistet.