Schul- und Lernmaterialbeihilfe für Geringverdiener

Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes haben Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld-II, Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beihilfe für Schul- und Lernmaterial in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr. Die Auszahlung erfolgt zum 1. August eines Jahres in Höhe von 70 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 30 Euro. Es muss dafür pro Schuljahr nur ein Antrag gestellt werden.

Leistungsempfänger von ALG II und Kinderzuschlagempfänger bekommen die Beihilfe wie in den Vorjahren ohne Antrag mit den laufenden Leistungen ausgezahlt. Das Geld für Wohngeldempfänger wird aber nicht mit den laufenden Leistungen ausgezahlt, sondern die Berechtigten müssen einen Antrag in der Wohngeldstelle stellen. Damit wird die bislang freiwillig gezahlte Leistung der Stadt Osnabrück für Lehr- und Lernmittel durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.

Sollten im Einzelfall Familien keine laufenden Leistungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, aber dennoch Osnabrück-Pass-Inhaber sein, so sollen diese Familien zunächst einen Antrag auf Berechnung eines möglichen Anspruchs bei der Wohngeldstelle stellen.

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