Ambulant vor stationär

Es gibt ambulante Dienste der freien Wohlfahrtsverbände, private Pflegedienste sowie verschiedenste Betreuungsdienste. Wichtig ist, sich zu erkundigen, ob der Dienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat. 

Zu den Leistungen der zugelassenen professionellen Pflegedienste zählen:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (unter  anderem Unterstützung beim Duschen oder Baden, An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Nahrungs- und –Flüssigkeitsgabe, Unterstützung bei Toilettengängen)
  • Behandlungspflege mit entsprechender ärztlicher Verordnung: (Injektionen, Verbandwechsel, Blutdruck messen, Medikamentengabe, Katheterwechsel und anderes mehr)
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung (Wohnungsreinigung, Waschen, Bügeln et cetera)

Zugelassene ambulante Betreuungsdienste ergänzen das Angebot für die Pflege zuhause.

  • Sie erbringen pflegerische Betreuungsmaßnahmen (zum Beispiel Spaziergänge, Begleitung bei Arztbesuchen, Vorlesen, Unterstützung bei der Kommunikation, Erinnerungshilfen, Handarbeit, Spielen, Ausflüge und Gespräche)
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung (zum Beispiel Wohnungsreinigung, Hausordnungspflichten erledigen, Spülen, Waschen, Bügeln, Unterstützung bei Einkäufen für den täglichen Bedarf, die Zubereitung einfacher Mahlzeiten)

Ergänzende Hilfen zur Unterstützung der Betroffenen und zur Entlastung der pflegenden An- und Zugehörigen:

  • Essen auf Rädern, Fahrdienste, Hausnotruf et cetera.

Kontakt und Dienstleistungen im ServicePortal