Ambulant vor stationär

Es gibt ambulante Dienste der freien Wohlfahrtsverbände sowie private Pflegedienste. Wichtig ist, sich zu erkundigen, ob der Dienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Die ambulanten Pflegedienste, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag haben, sind zur ganzheitlichen Hilfegewährung angehalten.

Die nachfolgenden Leistungen werden durch die Pflegedienste erbracht beziehungsweise vermittelt, wenn Sie diese nicht selbst erbringen können:

  • Grundpflege: Körperpflege, Betten, Lagern, Trainieren elementarer Fertigkeiten, An- und Auskleiden, Essensgabe
  • Behandlungspflege: Injektionen, Verbandwechsel, Blutdruckmessen, Medikamentengabe, Katheterwechsel beziehungsweise -versorgung und anderes mehr - entsprechend den ärztlichen Verordnungen
  • Hauswirtschaftshilfe: Wohnungsreinigung, Hausordnungspflichten erledigen, Spülen, Waschen, Bügeln, Heizen der Wohnung
  • Ergänzende Dienste: Essen auf Rädern, Einkaufen, Botengänge, Begleitung bei Spaziergängen, Fahrdienste, Hausnotruf

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