Gewalt gegen Frauen

Hilfe und Beratung

Frauen erfahren Gewalt aufgrund ihres Geschlechts. Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck eines Machtungleichgewichtes zwischen den Geschlechtern. Es gibt viele Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen: körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung, psychische Gewalt und strukturelle Gewalt, die persönliche Freiheiten und Lebenschancen einschränkt. Jede vierte Frau in Deutschland hat Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Frauen erleben Gewalt vor allem im sozialen Nahraum und in den eigenen vier Wänden. Bestimmte Gruppen von Frauen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen, sind in deutlich höherem Maß von Gewalt betroffen.

Das Hilfetelefon ist 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr erreichbar

Die Beratung erfolgt in 18 verschiedenen Sprachen. Es gibt Beratung in Gebärdensprache und Leichter Sprache. Neben der telefonischen Beratung gibt es auch die Möglichkeit der Online-Beratung per Mail oder Chat.  

Unter der Nummer 08000 116 016 können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei beraten lassen. Den Anrufenden stehen qualifizierte Beratende vertraulich zur Seite und vermitteln sie auf Wunsch an Unterstützungsangebote vor Ort.

Weitere Informationen

Istanbul-Konvention

Bereits im Jahr 2011 hat der Europarat die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) als völkerrechtlichen Vertrag verfasst. Ziel der Konvention ist die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die umfassende Unterstützung der Betroffenen und die Förderung von tatsächlicher Gleichheit zwischen den Geschlechtern. Sie definiert Gewalt umfassend als eine Menschenrechtsverletzung und Form der Diskriminierung.

Seit Februar 2018 ist das Übereinkommen in Deutschland rechtskräftig und verbindlich und ist damit geltendes Recht. Im Februar 2023 sind alle Vorbehalte entfallen. Deutschland hat sich damit dazu verpflichtet, die Konvention vollumfänglich umzusetzen und gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen.