Die Integrationsberatung von Migrantinnen und Migranten ist ein spezieller Dienst in Ergänzung anderer Einrichtungen der sozialen Versorgung. Auch schon lange hier lebende zugewanderte Menschen sehen sich häufig mit Fragen und Problemen konfrontiert, für deren Bewältigung die migrationsspezifische Einrichtung als Angebot der nachholenden Integration wichtig und notwendig ist. Insbesondere Kenntnisse über Bedingungen im jeweiligen Herkunftsland spielen eine zentrale Rolle. Die Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration und zur Lösung von Problemen. Sie befähigt und motiviert unter anderem zur Inanspruchnahme anderer Dienste.
Die Integrationsberatung erfolgt unter Berücksichtigung der Biografie, des Bildungsniveaus, der beruflichen Qualifikation und der persönlichen Ziele des Einzelnen. Im Vordergrund stehen dabei eigene Ressourcen und eigenes Bemühen im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe.
Zum Teil sind dabei komplexe und gravierende Problem- und Konfliktlagen in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen zu bearbeiten wie zum Beispiel Suchtproblematiken oder Trennungs- und Ehescheidungsfälle oder Gewalt in der Familie und die damit verbundenen Klärungsnotwendigkeiten (Rechtsanwalt, Aufenthaltsstatus, Sorge- und Umgangsrecht usw.). Vor allem bei mangelnder sprachlicher Ausdrucksfähigkeit ist häufig „vermittelndes“ Dolmetschen vor dem Hintergrund der Kenntnis der Kunden und ihrer sozio-kulturellen und/oder religiösen Lebenswelt erforderlich, um die Brückenfunktion zu anderen Verwaltungsstellen und Institutionen sicherstellen zu können.
Sie ist gleichzeitig Ansprechpartnerin für die Belange der Migrantenselbstorganisationen. Des Weiteren leistet sie auf Anfrage interkulturelle Fachberatung für andere Verwaltungsstellen.