Frauen erfahren Gewalt aufgrund ihres Geschlechts. Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck eines Machtungleichgewichtes zwischen den Geschlechtern. Es gibt viele Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen: körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung, psychische Gewalt und strukturelle Gewalt, die persönliche Freiheiten und Lebenschancen einschränkt. Jede vierte Frau in Deutschland hat Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Frauen erleben Gewalt vor allem im sozialen Nahraum und in den eigenen vier Wänden. Bestimmte Gruppen von Frauen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen, sind in deutlich höherem Maß von Gewalt betroffen.
Seit etwa einem Jahr nun steht das von der Künstlerin Irène Mélix entworfene Mahnmal gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide auf dem Willy-Brandt-Platz in Osnabrück und weist so auf das Thema hin. Das Mahnmal stellt die Handabfolge für das signal for help dar. Dieses Handzeichen zeigt an, dass die Person, die es macht, Hilfe und Unterstützung benötigt. Das Mahnmal stellt somit einen Aufruf für alle Menschen in Osnabrück zum Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt dar und soll dazu ermutigen hinzusehen.
Um das Zeichen im lokalen Kontext noch stärker im Bewusstsein zu verankern, hat das Gleichstellungsbüro der Stadt mit Hilfe von Fördergeldern einen Clip zum Thema in Auftrag gegeben. Dieser Clip wurde durch Lutz Winkler umgesetzt und ist ab dem 14. November 2024 für zwei Wochen vor jeder Filmvorstellung mit FSK 12 im Cinema Arthouse zu sehen. Dies ist unter anderem einer der Beiträge des Gleichstellungsbüros der Stadt Osnabrück zu den Antigewaltwochen in November. „Gerade in Zeiten von erstarkendem Antifeminismus ist es wichtig, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Was eignet sich da besser als das Kino?“ sagt die Gleichstellungsbeauftragte Patricia Heller.
Der Clip richtet sich an alle Menschen in Osnabrück im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt aktiv zu werden. „Wir wissen, dass Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Queers unabhängig von Herkunft, Schicht oder Einkommen vorkommt.“ ergänzt Ann Kristin Schneider, stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte. Daher fiel die Wahl bewusst auf die Darstellung in Kinos, um hier einen Querschnitt der Bevölkerung anzusprechen.
Gefördert wurde das Projekt durch das Projekt CEDAW aus Mitteln des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Bereits im Jahr 2011 hat der Europarat die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) als völkerrechtlichen Vertrag verfasst. Ziel der Konvention ist die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die umfassende Unterstützung der Betroffenen und die Förderung von tatsächlicher Gleichheit zwischen den Geschlechtern. Sie definiert Gewalt umfassend als eine Menschenrechtsverletzung und Form der Diskriminierung.
Seit Februar 2018 ist das Übereinkommen in Deutschland rechtskräftig und verbindlich und ist damit geltendes Recht. Im Februar 2023 sind alle Vorbehalte entfallen. Deutschland hat sich damit dazu verpflichtet, die Konvention vollumfänglich umzusetzen und gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen.