Häufig wird es als Entlastung im Trauerfall empfunden, wenn zuvor im Familienkreis über die letzten Fragen gesprochen wurde. Wissen die Angehörigen im Trauerfall, ob der/die Verstorbene sich eine Feuer- oder Erdbestattung gewünscht hat und wie die Trauerfeier gestaltet werden soll, bleibt mehr Raum für die eigentliche Abschiednahme.
Bei Entscheidungen über Trauerfeier und Grabart sind auch die Bedürfnisse der trauernden Familie wichtig, ebenso die von Freunden und Bekannten.
Der Wille des Verstorbenen ist maßgeblich. Deshalb sollten die eigenen Vorstellungen über Feuer- oder Erdbestattung und Grabwahl schriftlich niedergelegt werden und zum Stammbuch / zur Geburtsanzeige gelegt werden. Diese Willensbekundung kann formlos erfolgen. Sie sollte nicht in das notarielle Testament eingefügt werden, da es üblicherweise erst nach der Bestattung eröffnet wird.
Hat der Verstorbene eine solche Willensbekundung zu Lebzeiten nicht selber verfasst, kann dies auch noch nachträglich durch die Angehörigen geschehen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass der Wille des Verstorbenen dem der Angehörigen vorgeht.
Hiermit erkläre ich, Hans Mustermann, geb. am 01.01.1900, wohnhaft in Mustermannstraße 8, 55555 Musterstadt, dass ich nach meinem Tod in Osnabrück eingeäschert werden möchte.
Musterstadt, den
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Gerne informieren wir über die Möglichkeiten
Gerne können auch Gruppenführungstermine über die Friedhöfe und durch das Krematorium vereinbart werden.