Ja. Während des Einäscherungsvorgangs ist eine lückenlose Zuordnung sichergestellt. Der Asche wird nach der Einäscherung ein Identitätsstein beigefügt. Dieser dient der späteren Identifizierung und Zuordnung der Asche. Da dieser Stein mit in die Urne gegeben wird, ist noch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zuzuordnen.
Ja. Der Verbrennungsraum eines Einäscherungsofens kann nur einen Sarg aufnehmen. Erst wenn die sterbliche Hülle so weit verbrannt ist, dass sich keine Rückstände mehr im Verbrennungsraum befinden, ist eine erneute Zuführung möglich.
Wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt, ist es möglich, auf diesen Wunsch einzugehen.
Ja. Es werden nur Verstorbene, die in einem Sarg eingebettet sind, entgegengenommen. Die Aufnahme und Aufbewahrung ist ohne Sarg technisch nicht möglich. Ebenso ist das Einfahren der Verstorbenen in den Einäscherungsofen sowie die Einäscherung ohne Sarg nicht durchführbar.
Für die Trauerfeier stehen Ihnen auf allen Friedhöfen Kapellen und Feierhallen zur Verfügung. Insbesondere die denkmalgeschützten Kapellen auf dem Heger Friedhof weisen eine außerordentlich würdige und eindrucksvolle Atmosphäre auf. Ebenfalls gibt es angenehm gestaltete Abschiedsräume, die einen persönlichen Abschied ermöglichen (Heger Friedhof, Haster Friedhof, Waldfriedhof Dodeshaus, Friedhof Schinkel). Nach Rücksprache mit dem Friedhofsverwalter ist hier auch eine Abschiednahme am offenen Sarg möglich, ebenso in den Aufbahrungsräumen auf allen Friedhöfen.
Ob Verstorbene aus Osnabrück kommen oder nicht – das Krematorium der Stadt Osnabrück steht ohne Einschränkungen allen offen. Soll sichergestellt werden, dass die Einäscherung im Krematorium Osnabrück stattfindet, so sollte dies schriftlich festgehalten werden.
Die Urne wird spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Trauerfeier bereitgestellt - vorausgesetzt, dass die vor der Einäscherung notwendigen Unterlagen vorlagen. Soweit möglich, versuchen wir auch hier, persönliche Wünsche zu erfüllen.