Die Entscheidung für eine Grabart sollte gut und in allen Konsequenzen überlegt werden, da Sie sich für lange Zeit daran binden. Die Erd- oder auch Sargbestattung gilt in Mitteleuropa als klassische Beisetzungsform und ist auf den Osnabrücker Friedhöfen weit verbreitet. Seit einigen Jahren entscheiden sich aber auch immer mehr Menschen für die Feuerbestattung. Sowohl bei der Erd- als auch bei der Feuerbestattungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Grabarten.
Je nachdem, ob Sie die einzelnen Punkte für sich mit Ja oder Nein beantworten, werden Ihnen die Mitarbeiter des Osnabrücker ServiceBetriebs nach Ihren Vorgaben und Wünschen eine Grabart empfehlen und Sie kompetent unterstützen.
Die Ruhezeit bezieht sich immer auf die/den Verstorbenen und beträgt in Osnabrück sowohl für die Erd- als auch für die Urnenbestattungen 20 Jahre. In dieser Zeit darf in der belegten Grabstelle keine neue Bestattung erfolgen.
Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Ein Nutzungsrecht kann nur an einer Wahlgrabstätte (Familiengrabstätte) erworben werden und muss beim Ersterwerb für mindestens 25 Jahre gepachtet werden.
Für den Fall, dass die Ruhezeit eines Verstorbenen die Nutzungszeit übersteigt, muss diese bei Eintritt eines Bestattungsfalles entsprechend verlängert werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf Antrag verlängert werden. Ein Belegungsrecht wird bei einer Reihengrabstelle (Einzelgrab) eingeräumt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Eine Reihengrabstelle kann nicht verlängert werden.