Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, haben unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Geldleistungen werden allerdings nur dann gewährt, wenn eine Bedürftigkeit der Antragsteller festgestellt werden konnte. Auf diesen Seiten haben wir Ihnen alle wichtigen Leistungen der Stadt Osnabrück zusammengestellt.
Die Altenhilfe als Teil des Sozialen Dienstes der Stadt Osnabrück ermittelt den Pflege- und Hilfebedarf vor Ort, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Sie bietet zudem Beratung und Unterstützung zu altersrelevanten Themen für Menschen ab dem 60. Lebensjahr und deren Angehörige an.
Die Durchführung des Heimgesetzes obliegt den Heimaufsichtbehörden. Sie sind direkter Ansprechpartner sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Betreiber in allen Fragen und Belangen, die im Zusammenhang mit Heimen oder einem Einzug und dem Leben im Heim entstehen können. Die Heimaufsicht berät und informiert.