Die Bemühungen der Betreuungsstelle sind darauf ausgerichtet, den Wünschen zu Betreuender gerecht zu werden und ihr Wohlergehen zu sichern. Eine rechtliche Betreuung kann erforderlich sein, wenn keine Vollmacht erteilt worden ist, andere Hilfen (die Unterstützung durch Angehörige, Bekannte oder soziale Dienste) nicht zur Verfügung stehen und eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder psychische Krankheit verhindert, dass persönliche und rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise wahrgenommen werden können.
Die Betreuungsstelle informiert und berät über allgemeine Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird. Wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf bestehen, hat die Betreuungsstelle der betroffenen Person ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Diese Beratung umfasst auch die Pflicht, andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird zu vermitteln. Dabei arbeitet sie mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen.
Des Weiteren berät und unterstützt die Betreuungsstelle rechtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Betreuer insbesondere auch bei der Erstellung des Betreuungsplans.
Aufgaben der Betreuungsstelle:
Betroffene können beim Amtsgericht Osnabrück - Betreuungsgericht - einen Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung stellen. Ebenso kann eine rechtliche Betreuung durch Dritte beim Gericht angeregt werden. In einem fachärztlichen Attest oder Gutachten muss dargelegt werden, dass der Betroffene seine Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht alleine regeln kann. Das Betreuungsgericht ermittelt, in der Regel durch Beteiligung der Betreuungsstelle, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vorliegen und wer geeignet ist, die rechtliche Betreuung zu übernehmen. Nach einer persönlichen Anhörung durch das Betreuungsgericht und der Auswertung aller Fakten, wird die Entscheidung des Gerichtes in einem Beschluss bekanntgegeben.
Wer sich für eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, einzelnen Menschen konkret helfen möchte, es gewohnt ist, Verantwortung zu tragen und Spaß an Herausforderungen hat, hat Qualitäten, das Schicksal kranker oder behinderter Menschen mit rechtlichen Mittel zu mildern und Hilfen bei der Bewältigung des Alltags zu leisten.
Das Ehrenamt kann eine lebensbereichernde Herausforderung sein. Mit ihrem Engagement können sie für einen Menschen in einer schwierigen Lebensphase rechtliche Begleitung und Unterstützung leisten.
Keine rechtlicher Betreuer wird alleingelassen. In Osnabrück kümmern sich die Betreuungsstelle, die Betreuungsvereine und das Amtsgericht um ehrenamtliche Betreuer. Sie informieren, beraten, führen in die Tätigkeit ein, bieten Weiterbildung sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch an.
Wer Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung oder noch weitere Fragen hat, kann sich an die Betreuungsstelle der Stadt Osnabrück und die Betreuungsvereine wenden.
Das Anliegen der Betreuungsstelle ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die mit ihren rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine zurechtkommen, zu unterstützen. Dabei steht das Wohl der Betroffenen im Vordergrund. Die Bemühungen der Betreuungsstelle sind darauf ausgerichtet, den Wünschen zu Betreuender gerecht zu werden und ihr Wohlergehen zu sichern.
Eine rechtliche Betreuung kann erforderlich sein, wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt worden ist, andere Hilfen (die Unterstützung durch Angehörige, Bekannte oder soziale Dienste) nicht zur Verfügung stehen und eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder psychische Krankheit verhindert, dass persönliche und rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise wahrgenommen werden können.
Ein rechtlicher Betreuer übernimmt Verantwortung für Bürger, die sich rechtlich nicht mehr selbst vertreten können. Dabei orientieren sie sich an den Wünschen und dem Wohlergehen der Menschen, die sie betreuen. Sie übernehmen Verantwortung für Betreute, die für sich selbst nicht mehr ausreichend handeln können: bei der Sorge um die Gesundheit, bei der Aufenthaltsbestimmung bei Behördenangelegenheiten und der Vermögenssorge. Betreuer handeln selbstständig und werden durch das zuständige Betreuungsgericht beauftragt.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, eigene Rechte nicht mehr selbst vertreten oder den Alltag nicht mehr selbst verantwortlich regeln zu können.
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Bürger schon heute bestimmen, wer sich um sie kümmern soll. Dabei können sie sich von ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzliche Anweisungen geben, wie ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Wer die Absicht hat, eine Bevollmächtigung auszustellen, sollte sich im Vorfeld mit einer Person seines Vertrauens besprechen.
Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung. Die Vorsorgevollmacht kann nur durch einen Widerruf aufgehoben werden. Die Betreuungsstelle beglaubigt gegen eine Gebühr von 10 Euro Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Mit der Vollmachterteilung vermeiden Antragsteller eine vom Gericht angeordnete rechtliche Betreuung.