Finanzielle Hilfen

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, haben Anspruch auf Beratung und finanzielle Unterstützung. Geldleistungen werden allerdings nur dann gewährt, wenn eine Bedürftigkeit der Antragsteller festgestellt werden konnte.

Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Sozialleistungen (ohne Jugendhilfe) der Stadt Osnabrück zusammengestellt.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Erwerbsfähige im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Grundsicherung auf Antrag beim Jobcenter Osnabrück, wenn ihre Einkünfte für den Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft nicht ausreichend sind.

Jobcenter Osnabrück

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsinderung

Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben oder auf Dauer erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erhalten Grundsicherung auf Antrag, wenn ihre Einkünfte für den Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft nicht ausreichend sind.

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Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen, die noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben und befristet erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erhalten auf Antrag Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn ihre Einkünfte für den Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft nicht ausreichend sind.

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Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums auf Antrag erhalten.

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.

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Bedarf für Bildung und Teilhabe

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt ein Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert.

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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.

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Landesblindengeld

Das Landesblindengeld ist eine gesetzliche Leistung des Landes Niedersachsen. Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.

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Blindenhilfe

Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen, denen das Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, haben Anspruch auf Blindenhilfe.

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Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

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Hilfen zur Gesundheit

Für Personen, die nicht oder nicht mehr krankenversichert sind und die Kosten einer medizinischen Behandlung nicht allein aufbringen können, übernimmt der Sozialhilfeträger auf Antrag die erforderlichen Kosten.

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Hilfen zur Familienplanung

Sozialleistungsberechtige Frauen und Männer können in einem vereinfachten Verfahren städtische Zuwendung zur Finanzierung von Empfängnisverhütungsmitteln beantragen. Berechtigte für den Osnabrück-Pass erhalten seit dem 1. Januar 2018 eine freiwillige kommunale Zuwendung in Höhe von 100 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel, wenn kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht.