Kinderschutz

Das Bundeskinderschutzgesetz regelt unter anderem den Schutzauftrag für Fachleute aus der Jugendhilfe wie auch für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, zum Beispiel Ärzte, Hebammen, Lehrer.

Wenn also beispielsweise Erzieher, Lehrer, Sozialpädagogen, Hebammen oder Mediziner Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, so haben sie einen Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Im Gespräch mit der insoweit erfahrenen Fachkraft kann das Gefährdungsrisiko des Kindes beraten werden. Die Fachberatung kann helfen bei der Klärung eines Verdachtes auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch.

Diese Fachberatung ist kostenlos und vertraulich.

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