Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren worden sind, können Elterngeld beantragen. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro.
Das Elterngeld ist eine Leistung für alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Es erhalten Mütter und Väter gleichermaßen, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt auf seiner Homepage umfangreiches Informationsmaterial bereit, darunter auch einen Onlinerechner.