Beurkundung

Sind Elternteile bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, bedarf die Anerkennung der Vaterschaft und die Erklärung der gemeinsamen Sorge einer urkundlichen Feststellung. Diese Beurkundungen können Sie vor- und nachgeburtlich kostenlos bei der Beistandschaft durchführen lassen. Weiterhin können Sie hier auch die Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Kind kostenlos urkundlich anerkennen.

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