Die Berufung von Kwetkat in die STIKO ist eine Anerkennung ihrer herausragenden Expertise und ihres Engagements im Bereich der Impfstoffforschung und -entwicklung. Kwetkat bringt umfassende Erfahrung in der medizinischen Forschung sowie ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen im Bereich der Impfungen mit.
In ihrer neuen Rolle wird Anja Kwetkat an der Entwicklung und Aktualisierung von Impfempfehlungen für die Bevölkerung teilnehmen. Die STIKO spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung von Richtlinien für Impfungen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zur Eindämmung von Infektionskrankheiten beizutragen.
"Ich fühle mich geehrt und freue mich auf die verantwortungsvolle Aufgabe, in der Ständigen Impfkommission des Bundesministeriums für Gesundheit mitwirken zu dürfen. Die Förderung von Impfungen als wichtige präventive Maßnahme ist gerade auch für ältere Menschen hochrelevant, da sie aufgrund von altersabhängigen Veränderungen und häufigen Begleiterkrankungen ein hohes Risiko gerade für schwere Infektionen haben. Daher bin ich gerne bereit, in der STIKO meinen Beitrag zur Entwicklung von Impfempfehlungen zu leisten", sagt Dr. Anja Kwetkat zu ihrer Berufung.
Die Geschäftsführung des Klinikums freut sich ebenfalls über die Berufung. „Wir beglückwünschen Frau Dr. Kwetkat zu dieser Berufung und sind stolz darauf, dass unser Klinikum einen Beitrag zu ihrer beeindruckenden Laufbahn leisten kann und sind zuversichtlich, dass ihre Mitwirkung in der STIKO zu weiteren Fortschritten im Bereich der Impfungen und der öffentlichen Gesundheit führen wird“, so Frans Blok und Rudolf Küster in einem gemeinsamen Statement.
Die im Februar 2024 neu berufene STIKO besteht aus insgesamt 19 Mitgliedern und ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium. Aufgabe der Kommission ist es u.a., Impfempfehlungen für die Bevölkerung zu entwickeln und ggf. zu aktualisieren. Basierend auf den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Amtszeiten von Impfkommissionen in anderen Ländern, wird die Dauer der Berufung der Mitglieder auf höchstens drei aufeinanderfolgende Berufungszeiträume begrenzt, wobei jeder Zeitraum drei Jahre umfasst.