Für dieses spezielle Angebot kooperiert die Stadt mit lokal ansässigen Taxiunternehmen, nämlich der Taxizentrale und dem digitalen Anbieter Appfahrt. So steht zur Wahl, ob das FrauenNachtTaxi per Anruf oder App bestellt wird. Wichtig ist lediglich, direkt bei der Bestellung anzugeben, dass es sich um ein FrauenNachtTaxi handelt. Für die Beförderung werden nur Taxifahrende zugelassen, die eine Kurzschulung durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Osnabrück erhalten haben. So soll zum einen sichergestellt werden, dass die Taxifahrenden die Nutzungsbedingungen gut kennen und grundlegend zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert sind. Zudem soll so die Wahrscheinlichkeit minimiert werden, dass die Nutzenden während der Taxifahrt selbst übergriffiges Verhalten erleben müssen.
„So lange Frauen, queere Menschen und Mädchen nach wie vor deutlich häufiger von gerade auch sexualisierter Gewalt betroffen sind, müssen wir Angebote zur Verfügung stellen, um diese Personen davor zu schützen.“ so die Osnabrücker Gleichstellungsbeauftragte Patricia Heller. Damit dies bestmöglich an den Bedarf in Osnabrück angepasst ist, wird das Jahr 2024 als Erprobungsjahr angesehen, nach dem noch Anpassungen bei den Rahmenbedingungen vorgenommen werden können. Nutzungsbedingungen:
- Nutzungsberechtigt sind Frauen, Mädchen ab 14 Jahren und Personen, die den Geschlechtseintrag divers haben, also beispielsweise nicht-binäre oder intergeschlechtliche Personen
- Kinder aller Geschlechter können bis zu einem Alter von 14 Jahren durch eine erziehungsberechtigte oder -beauftragte Person mitgenommen werden
- Angebotszeitraum:
- April bis September
- 21 Uhr bis 5 Uhr
- Oktober bis März
- 19 Uhr bis 6 Uhr
- Die Zieladresse muss eine Wohnadresse innerhalb des Stadtgebietes von Osnabrück sein
- Bei der Bestellung muss „FrauenNachtTaxi“ angegeben werden
- Um das FrauenNachtTaxi zu bestellen kann folgende Nummern angerufen werden oder ein QR-Code gescannt werden:
- 0541 - 32011
Sammelfahrten sind möglich, wenn die Start- und Zieladressen identisch sind; es sind nur einmalig sieben Euro von einer Person zu entrichten.
Weitere Infos gibt es hier.